Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bildwerk Events GmbH
Anbieter:
Bildwerk Events GmbH,
Holsteinstraße 9, 65187 Wiesbaden
Vertreten durch den Geschäftsführer: Patrick Straßenmeyer
Handelsregister: HRB 36339 (Amtsgericht Wiesbaden)
Stand: 10. Januar 2026 (Version 2026.1.5 – Final)
§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fotobox-Systeme, Hardware, Softwarelösungen und damit verbundene Dienstleistungen zwischen der Bildwerk Events GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
(3) Abwehrklausel: Die Geltung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Dieser Widerspruch ist darin begründet, dass die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOMs) sowie der damit verbundene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) untrennbar mit der Sicherheitsarchitektur der Mietsysteme verknüpft sind. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV haben die Regelungen der AVV in Bezug auf den Datenschutz und die Haftung für Datenverarbeitungsvorgänge Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand und Individualbuchung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung technischer Systeme zur Erstellung, Speicherung und Bereitstellung digitaler Fotografien.
(2) Webseiten-Formulare des Vermieters dienen der standardisierten Abfrage von Veranstaltungseckdaten zur Erstellung eines individuellen Angebots. Ein automatisierter Vertragsschluss (Fernabsatz) findet nicht statt. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung eines individuellen Angebots durch den Mieter (Annahme) und die anschließende Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.
§ 3 Auf- und Abbau, Wartezeiten und technische Sicherheit
(1) Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Vermieter oder autorisiertes Fachpersonal. Im Mietpreis inkludiert sind eine Aufbauzeit von bis zu 30 Minuten sowie eine Abbauzeit von bis zu 15 Minuten.
(2) Wartezeiten: Verzögerungen beim Auf- oder Abbau, die der Mieter zu vertreten hat, werden separat gemäß der jeweils aktuellen Preisliste berechnet.
(3) Schutz der Hardware-Härtung: Der Mieter ist verpflichtet, die physischen Sicherheitsvorrichtungen der Mietsysteme (insbesondere verriegelte Gehäuse, das Aluminium-Rechenkern-Case sowie vorhandene Versiegelungen) unversehrt zu lassen und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Ein eigenmächtiges Öffnen, Manipulieren oder Umgehen der Hardware-Härtung (z. B. Anschluss eigener Peripheriegeräte an den gehärteten Rechenkern) stellt eine wesentliche Vertragspflichtverletzung dar und entbindet den Vermieter von der Haftung für daraus resultierende Datenschutzverletzungen.
(4) Energieversorgung: Der Mieter trägt die Verantwortung für eine fachgerechte, nach geltenden VDE-Vorschriften geprüfte und stabile Stromversorgung (230V Schuko-Standard) am Aufstellort. Die Mietsysteme verfügen über interne Schutzmechanismen gegen marktübliche Netzschwankungen. Das Risiko für darüber hinausgehende Netzfehler (Spannungsspitzen, Netzausfälle) sowie daraus resultierende Schäden trägt der Mieter. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Defekt auf einer mangelhaften Schutzvorrichtung des Mietgegenstandes beruht.
(5) Brandschutz und Thermik: Der Mieter garantiert die Einhaltung notwendiger Belüftungsfreiräume sowie Brandschutzabstände. Bei Umgebungstemperaturen über 30 °C oder unter 5 °C sowie bei Standortwechseln (Kondenswasserschutzzeit von mindestens 60 Minuten) sind die im technischen Briefing genannten Schutzmaßnahmen zwingend einzuhalten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Verbraucher (B2C): Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution von bis zu 500,00 € zu verlangen.
(2) Unternehmer (B2B): Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(3) Sonderleistungen im Datenschutz: Individuelle IT-Sicherheitsanpassungen, die Durchführung kundenspezifischer Audits oder die Beantwortung umfangreicher Sicherheits-Fragebögen, die über das in der Standard-AVV beschriebene hohe Sicherheitsmaß hinausgehen, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 5 Haftung und Freistellung
(1) Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit eintretenden Schäden am Mietgegenstand sowie für Verlust oder Diebstahl. Die Ersatzpflicht umfasst die notwendigen Reparaturkosten oder, bei Totalschaden bzw. Verlust, den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzgerätes im Zeitpunkt des Schadenseintritts. Ein Abzug „Neu für Alt“ findet statt, sofern die Wiederbeschaffung zu einer messbaren Wertsteigerung führt. Die Haftung des Mieters ist ausgeschlossen, sofern dieser den Schaden nachweislich nicht zu vertreten hat (z. B. bei einem technischen Defekt der Hardware ohne äußere Einwirkung oder Fehlbedienung). Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich gestattet.
(2) Bildrechte-Freistellung: Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Bildrechten oder Datenschutzbestimmungen resultieren, sofern der Mieter das systemseitige Sperr-Overlay deaktiviert oder erforderliche Einwilligungen schuldhaft nicht eingeholt hat.
(3) Reinigung: Bei außergewöhnlicher Verschmutzung des Mietgegenstandes wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. erhoben.
(4) Haftung nach DSGVO: Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für Ansprüche des Mieters aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen. In diesem Fall richtet sich die Haftung ausschließlich nach Art. 82 DSGVO in Verbindung mit den Regelungen der jeweils gültigen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), welche eine pauschale Haftungsbegrenzung für Datenschäden ausschließt.
§ 6 Datensicherheit und Bildqualität
(1) Auftragsverarbeitung: Soweit der Vermieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Mieters verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen. Der Mieter erkennt an, dass zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Vermieters (insbesondere der proprietären Hardware-Härtung) Kontroll- und Auditrechte nicht durch Dritte ausgeübt werden dürfen, die in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Vermieter stehen.. Die Bereitstellung der Bilddaten in der Online-Galerie erfolgt für einen Zeitraum von 30 Tagen. Dem Mieter obliegt die alleinige Sicherungspflicht (Download) innerhalb dieser Frist. Nach Ablauf von 30 Tagen erfolgt eine unwiderrufliche Löschung der Daten aus sämtlichen Online-Systemen des Vermieters. Unabhängig von dieser Regelfrist ist eine vorzeitige Löschung der Bilddaten auf schriftliche Anweisung des Mieters jederzeit möglich.
2) Die Online-Galerie dient ausschließlich der Webansicht und der Nutzung in sozialen Medien. Die Bilddaten werden hierfür in einer optimierten, reduzierten Auflösung bereitgestellt. Die Bereitstellung von hochauflösenden Originaldaten (Rohdaten/Druckauflösung) ist ausdrücklich nicht geschuldet und nicht Bestandteil des Mietvertrages. Ein Anspruch auf Herausgabe von Daten in einer höheren als der in der Online-Galerie verfügbaren Auflösung besteht nicht.
§ 7 Stornierung und Umbuchung
(1) Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen sowie dasjenige an, was er durch anderweitige Vermietung des Mietgegenstandes erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es gelten folgende Pauschalen des Mietpreises:
- Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 15 %
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 %
- Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer als die vereinbarte Pauschale ausfällt.
§ 8 Höhere Gewalt und Ausfall der Geschäftsführung
(1) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien), welche die Erfüllung unmöglich machen, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
(2) Da die persönliche Leistungserbringung durch den Geschäftsführer (Patrick Straßenmeyer) vertragswesentlich ist, gilt dessen schwere Erkrankung als Fall höherer Gewalt. Der Vermieter wird sich im Rahmen der Zumutbarkeit um qualifizierten Ersatz durch Kooperationspartner bemühen. Gelingt dies nicht, ist ein Rücktritt ohne Schadensersatzpflicht (ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) zulässig.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Mieter ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Wiesbaden.
(2) Textform: Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.