AGBs - Fotobox-Wiesbaden

Fotobox-Wiesbaden.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Fotobox-Wiesbaden.com


Anbieter:
Patrick Straßenmeyer
Fotobox-Wiesbaden.com
Holsteinstraße 9
65187 Wiesbaden
E-Mail: info@fotobox-wiesbaden.com
Telefon: 0611/89049449

Stand: 23. April 2025

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fotoboxen und zugehöriges Zubehör (nachfolgend "Mietgegenstand") zwischen Fotobox-Wiesbaden.com (nachfolgend "Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend "Mieter"). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung einer Fotobox inklusive des im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung spezifizierten Zubehörs und Dienstleistungen für den vereinbarten Zeitraum und Zweck. Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Vermieters durch den Mieter (Auftragsbestätigung) oder durch die Unterzeichnung eines Mietvertrages zustande.

§ 3 Mietzeit, Lieferung, Auf- und Abbau
Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten. Die Lieferung sowie der Auf- und Abbau erfolgen durch den Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt an der vom Mieter angegebenen Location, sofern dies im gebuchten Paket enthalten ist. Die Aufbau- und Abbauzeit beträgt jeweils bis zu 30 Minuten und ist im Preis inkludiert. Der Mieter stellt sicher, dass am Aufstellort die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind: ein ebenerdiger Zugang (oder ein geeigneter Aufzug), eine ausreichende Stellfläche (ca. 2,5m x 2,5m empfohlen), ein Standard-Stromanschluss (230V) in unmittelbarer Nähe (< 5m), ggf. ein stabiler Tisch/Counter für den Drucker sowie ggf. Zugang zu WLAN, falls Online-Funktionen genutzt werden sollen. Eine Veränderung des Aufstellungsortes durch den Mieter während der Mietzeit ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

§ 4 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. Mietvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Regelung für Verbraucher (Privatpersonen):
a. Bei Übergabe der Fotobox ist eine Kaution in Höhe von € 500,00 (fünfhundert Euro) in bar zu hinterlegen.
b. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes auf Vollständigkeit und Schäden wird der vereinbarte Mietpreis mit der Kaution verrechnet. Ein eventuell verbleibender Differenzbetrag wird dem Mieter umgehend zurückgezahlt.

Regelung für Unternehmer (Firmen):
a. Unternehmer müssen keine Kaution hinterlegen.
b. Der vereinbarte Mietpreis ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Pflichten des Mieters, Haftung des Mieters, Outdoor-Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Schäden, Diebstahl und unsachgemäßer Nutzung zu schützen. Die Fotobox ist grundsätzlich für den Einsatz in Innenräumen vorgesehen.

Wurde eine Nutzung im Außenbereich (Outdoor-Nutzung) zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart, so gelten zusätzlich die folgenden besonderen Pflichten und Bedingungen für den Mieter:
1.  Schutz der Druckereinheit und Netzteile: Die Druckereinheit sowie alle zugehörigen Netzteile und elektrischen Komponenten müssen jederzeit an einem vollständig vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Schnee, Hagel, starke Sonneneinstrahlung, Wind, Staub, Spritzwasser, hohe Luftfeuchtigkeit) geschützten Ort aufgestellt und betrieben werden. Der Mieter ist verpflichtet, hierfür einen geeigneten, stabilen Unterstand (z.B. wetterfestes Zelt, feste Überdachung) bereitzustellen.
2.  Schutz der Fotobox bei Wetteränderung: Bei aufkommendem oder anhaltendem starken Wind, Regen, hoher Luftfeuchtigkeit oder anderen ungeeigneten Wetterbedingungen muss auch die Fotobox-Einheit selbst unverzüglich an einen ausreichend geschützten Ort verbracht oder durch geeignete Maßnahmen vollständig vor diesen Einflüssen gesichert werden. Der Betrieb unter solchen Bedingungen ist untersagt.
3.  Verbot bei Feuchtigkeit: Unabhängig von einem Unterstand ist der Betrieb des gesamten Systems (Fotobox und Drucker) bei übermäßiger Feuchtigkeit, Nässe am Boden im Aufstellbereich oder bei Nebel nicht gestattet, da es sich um elektrische Geräte handelt.
4.  Betrieb der Fotobox ohne Überdachung (Ausnahme): Die Fotobox-Einheit selbst (ohne Drucker und Netzteile) darf nur bei nachweislich stabilem, trockenem und gutem Wetter (kein Wind, kein Regen, keine hohe Luftfeuchtigkeit, keine extreme Sonneneinstrahlung) und nur auf alleinige Verantwortung des Mieters kurzzeitig ohne vollständige Überdachung betrieben werden. Der Mieter trägt das volle Risiko für Schäden, die aus einer Fehleinschätzung der Wetterlage resultieren. Der Vermieter empfiehlt auch hier einen Schutz.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen oder Schäden am Mietgegenstand unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter oder von ihm beauftragten Personen durchgeführt werden.

Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Verlust), die während der Mietzeit am Mietgegenstand und Zubehör entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Die Haftung umfasst auch Schäden, die durch Gäste des Mieters oder sonstige Dritte verursacht werden, sowie Schäden aus der Nichtbeachtung der Schutzpflichten, insbesondere bei vereinbarter Outdoor-Nutzung. Die Haftung umfasst die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Eine Untervermietung oder Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet (Abs. 4).

Der Mieter ist für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Nutzer der Fotobox, selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Einholung eventuell notwendiger Einwilligungen der fotografierten Personen und die Bereitstellung von Datenschutzhinweisen und Teilnahmebedingungen für die Nutzer, falls der Mieter eine spezielle Foto-Aktion durchführt.

§ 6 Support bei technischen Störungen, Mietminderung, Haftung des Vermieters
1.  Der Vermieter stellt den Mietgegenstand grundsätzlich funktionsfähig zur Verfügung. Für die Qualität der Ausdrucke bei Selbstbedienung durch die Gäste oder für Bedienfehler durch den Mieter oder dessen Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung.
2.  Sollte während der Mietzeit ein technischer Defekt am Mietgegenstand auftreten, der dessen Kernfunktionen (insbesondere die Aufnahme und Speicherung von Fotos) beeinträchtigt, so ist der Mieter verpflichtet, diesen gemäß § 5 unverzüglich dem Vermieter zu melden.
3.  Der Vermieter bietet zur Unterstützung bei technischen Problemen telefonischen Support während der Supportzeiten von täglich 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 0171/9449900 an. Die Kontaktdaten für den Support werden dem Mieter gesondert mitgeteilt. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgen, die schnellstmöglich bearbeitet wird.
4.  Nach Eingang einer Störungsmeldung per Telefon innerhalb der Supportzeiten strebt der Vermieter eine Reaktionszeit von maximal 2 Stunden an. Als Reaktionszeit gilt der Zeitraum bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung durch den Vermieter an den Mieter bzw. bis zum Beginn der Analyse oder Fehlerbehebung (z.B. durch telefonische Anleitung oder Einleitung einer Fernwartung).
5.  Der Vermieter bemüht sich um eine schnellstmögliche Behebung des gemeldeten Defekts. Dies kann durch telefonische Unterstützung, Fernwartung (Remote Support) – sofern der Mieter hierfür am Aufstellort eine stabile Internetverbindung mit mindestens 4 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit zur Verfügung stellt – oder, falls nach Einschätzung des Vermieters erforderlich und möglich, durch andere geeignete Maßnahmen wie Reparatur oder Austausch vor Ort geschehen. Der Mieter gewährt dem Vermieter hierfür den notwendigen Zugang zum Mietgegenstand und ggf. zur IT-Infrastruktur (z.B. WLAN für Fernwartung), sofern vereinbart.
6.  Mietminderung bei Ausfall: Führt ein vom Vermieter zu vertretender technischer Defekt zu einem vollständigen Ausfall der Kernfunktionen des Mietgegenstandes (Aufnahme und Speicherung von Fotos), der trotz Meldung durch den Mieter und Bemühungen des Vermieters länger als drei (3) zusammenhängende Stunden andauert (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Meldung innerhalb der Supportzeiten), hat der Mieter Anspruch auf Minderung des vereinbarten Gesamtmietpreises. Die Minderung beträgt 10 % des Gesamtmietpreises für jede weitere vollendete Stunde des vollständigen Ausfalls nach Ablauf der ersten drei Stunden. Die maximale Minderung ist auf 50 % des Gesamtmietpreises begrenzt.
7.  Der Anspruch auf Mietminderung gemäß Abs. 6 besteht nicht, wenn der Ausfall auf Umständen beruht, die der Mieter oder dessen Gäste zu vertreten haben (z.B. Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung, Vandalismus), auf nicht oder schlecht erfüllten Voraussetzungen am Aufstellort (§ 3 Abs. 3), auf fehlender oder unzureichender Internetverbindung für notwendige Online-Funktionen oder Remote Support (gem. Abs. 5), auf höherer Gewalt (§ 8) oder auf sonstigen Umständen außerhalb des direkten Einflussbereichs des Vermieters (z.B. Stromausfall am Veranstaltungsort).
8.  Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter – vorbehaltlich gesetzlich zwingender Haftungstatbestände wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige reine Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden (z.B. für Beeinträchtigungen des Events durch den Ausfall über die Mietminderung hinaus) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 7 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts kann der Vermieter eine Stornierungsgebühr als pauschalierten Schadensersatz verlangen (Abs. 2):
* Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 40 % des vereinbarten Mietpreises.
* Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60 % des vereinbarten Mietpreises.
* Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 8 Höhere Gewalt
1.  Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis nach Vertragsschluss eintritt, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für eine oder beide Parteien unmöglich macht oder unzumutbar erschwert und von der betroffenen Partei nicht zu vertreten ist. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Erdbeben, extreme Wetterereignisse), Krieg, kriegsähnliche Zustände, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, Quarantänemaßnahmen, gesetzliche oder behördliche Anordnungen (wie z.B. Veranstaltungsverbote oder wesentliche Betriebsbeschränkungen), allgemeine Energie- oder Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, schwerwiegende Transportstörungen oder Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), sofern diese Ereignisse die Vertragserfüllung direkt beeinträchtigen.
2.  Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt berufen möchte, hat die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung des Ereignisses schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) unter Darlegung der Umstände zu informieren.
3.  Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Lieferung, den Aufbau oder die Nutzung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Termin oder die Durchführung der Veranstaltung des Mieters, für welche der Mietgegenstand gebucht wurde, nachweislich verhindert, sind sowohl der Vermieter als auch der Mieter berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist der anderen Partei gegenüber unverzüglich nach Feststellung der Unmöglichkeit der Durchführung schriftlich oder in Textform zu erklären.
4.  Bei einem Rücktritt nach Absatz 3 entfallen die primären Leistungspflichten beider Parteien. Bereits vom Mieter an den Vermieter geleistete Zahlungen für die Miete des Mietgegenstandes (z.B. Anzahlungen, Mietpreis) werden vom Vermieter unverzüglich an den Mieter zurückerstattet.
5.  Weitergehende Ansprüche der Parteien, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.

§ 9 Außerordentliche Kündigung und Rücktritt durch den Vermieter
(1) Der Vermieter ist unbeschadet der Regelungen zur höheren Gewalt (§ 8) berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder, falls die Mietzeit noch nicht begonnen hat, vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietpreises oder einer vereinbarten Sicherheitsleistung (Kaution) trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist;
b) der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter weiterhin erheblich vertragswidrig gebraucht, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, unbefugte Überlassung an Dritte (§ 5 Abs. 4) oder erhebliche Gefährdung des Mietgegenstandes;
c) der Mieter bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Person oder über vertragswesentliche Umstände gemacht hat und das Festhalten am Vertrag für den Vermieter dadurch unzumutbar wird;
d) der Mieter die für die Lieferung, Aufstellung oder den Betrieb des Mietgegenstandes erforderlichen Voraussetzungen (gemäß § 3 Abs. 3) trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht schafft und dadurch die Durchführung des Vertrages erheblich erschwert oder unmöglich macht;
e) über das Vermögen des Mieters ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
f) sonstige Umstände eintreten, die dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen das Festhalten am Vertrag bis zum vereinbarten Mietende unzumutbar machen.
(2) Einer Abmahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung bzw. den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (z.B. bei besonders schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten) oder wenn der Mieter die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
(3) Kündigt der Vermieter nach Beginn der Mietzeit gemäß Absatz 1 fristlos, ist der Mieter zur unverzüglichen Herausgabe des Mietgegenstandes verpflichtet.
(4) Tritt der Vermieter vor Mietbeginn zurück oder kündigt er nach Mietbeginn aus einem Grund, den der Mieter zu vertreten hat, so behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Miete. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Mietgegenstandes erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Alternativ kann der Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz entsprechend der Stornierungsregelung in § 7 Abs. 2 geltend machen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Schadens durch den Vermieter bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz und Bildrechte
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG). Eine separate Datenschutzerklärung findet sich auf der Website des Vermieters. Die Urheber- und Nutzungsrechte an den durch die Fotobox erstellten Bildern liegen grundsätzlich bei den fotografierten Personen bzw. beim Mieter als Veranstalter. Der Vermieter erhebt keine Ansprüche auf die Bilder, sofern nicht anders vereinbart (z.B. für eigene Werbezwecke nach expliziter Zustimmung). Falls eine Online-Galerie oder Social-Media-Sharing Funktion genutzt wird, ist der Mieter dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nutzer über die Veröffentlichung informiert sind und ggf. ihre Einwilligung erteilt haben. Der Vermieter speichert die Bilder nur für die Dauer der Bereitstellung (z.B. Online-Galerie) und löscht diese anschließend nach einer angemessenen Frist bzw. nach Aufforderung durch den Mieter, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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